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Verordnung über den vollständigen Schutz aller Vögel, die unbedingt zur Schädlingsbekämpfung benötigt werden. Die Verordnung zum Fangen und Töten der Sperlinge, Raben und Dohlen wird aufgehoben (Ausfertigung liegt vier Mal vor)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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