Straßenbauamt Northeim (ab 1946) (Bestand)
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NLA HA, Nds. 531 Northeim
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.6 Wirtschaft, Verkehr >> 1.13.6.3 Untere Landesbehörden >> 1.13.6.3.2 Straßenbau
1946-1969
Enthält: u.a. Gebäudeverwaltung
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Straßenbauämter in Niedersachsen nach 1945 siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Straßenbau" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g541 ).
Die niedersächsische Landesbehörde Straßenbauamt Northeim ging 1946 hervor aus der provinzialständischen, dem Landesdirektorium unterstehenden Behörde Landesbauamt Northeim. Es war bis zur Gebiets- und Verwaltungsreform für Bau und Unterhaltung der bundes- und landeseigenen Straßen und zum Teil auch der Kreisstraßen im Gebiet der damaligen Kreise Northeim, Osterode am Harz, Göttingen, Duderstadt und Münden zuständig.
Als Folge der Reform wurden zum 1. Oktober 1979 die Straßenbauamtsbezirke neu eingeteilt, und zwar nach dem Grundsatz der so genannten Einräumigkeit der Verwaltung. Das Straßenbauamt Gandersheim übernahm damals die Zuständigkeit für die Landkreise Northeim und Göttingen. Das Straßenbauamt Northeim wurde zu einem Straßenneubauamt umgebildet. Aufgaben der Neubauämter waren die Bauvorbereitung, -durchführung und -abwicklung insbesondere weiträumiger Autobahn- und großer Straßenneubaumaßnahmen in Schwerpunkträumen des Straßenbaus. Das Neubauamt Northeim war zugleich Bundesautobahn-Betriebsamt. Seit 2000 ist es eine Außenstelle des Straßenbauamtes bzw. des Geschäftsbereiches Gandersheim.
Mit der Schaffung der "Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr" (NLStBV) zum 1. Januar 2005 (Nds. MBl. S. 692) wurde das Straßenbauamt Gandersheim wie die restlichen noch bestehenden Straßenbauämter aufgelöst und als regionaler Geschäftsbereich in die neue Landesbehörde integriert.
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: 6. Juni 2006
Bestandsgeschichte: Die umfangreiche Schriftgutabgabe des Straßenneubauamtes Northeim (vgl. Acc. 162/95) brachte fast ausschließlich Akten ins Hauptstaatsarchiv, die in älteren Behörden des Straßenbauwesens entstanden waren. Sämtliche Einheiten wurden entsprechend ihrer Provenienz auf die Bestände Hann. 109 a Göttingen (Wegbauinspektion Göttingen), Hann. 109 b Northeim (Landesbauamt Northeim mit Vorbehörden: Landesbauinspektion Göttingen, Landesbauämter Göttingen, Northeim und Goslar) und Nds. 531 Northeim (Straßenbauamt Northeim) verteilt.
Bestandsgeschichte: Für das Schriftgut des Straßen(neu)bauamtes Northeim, welches ab 1978 entstanden ist, ist das Staatsarchiv Wolfenbüttel zuständig.
Bestandsgeschichte: Stand: 6. Juni 2006
Bearbeiter: Dr. Sabine Graf (2006)
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Straßenbauämter in Niedersachsen nach 1945 siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Straßenbau" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g541 ).
Die niedersächsische Landesbehörde Straßenbauamt Northeim ging 1946 hervor aus der provinzialständischen, dem Landesdirektorium unterstehenden Behörde Landesbauamt Northeim. Es war bis zur Gebiets- und Verwaltungsreform für Bau und Unterhaltung der bundes- und landeseigenen Straßen und zum Teil auch der Kreisstraßen im Gebiet der damaligen Kreise Northeim, Osterode am Harz, Göttingen, Duderstadt und Münden zuständig.
Als Folge der Reform wurden zum 1. Oktober 1979 die Straßenbauamtsbezirke neu eingeteilt, und zwar nach dem Grundsatz der so genannten Einräumigkeit der Verwaltung. Das Straßenbauamt Gandersheim übernahm damals die Zuständigkeit für die Landkreise Northeim und Göttingen. Das Straßenbauamt Northeim wurde zu einem Straßenneubauamt umgebildet. Aufgaben der Neubauämter waren die Bauvorbereitung, -durchführung und -abwicklung insbesondere weiträumiger Autobahn- und großer Straßenneubaumaßnahmen in Schwerpunkträumen des Straßenbaus. Das Neubauamt Northeim war zugleich Bundesautobahn-Betriebsamt. Seit 2000 ist es eine Außenstelle des Straßenbauamtes bzw. des Geschäftsbereiches Gandersheim.
Mit der Schaffung der "Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr" (NLStBV) zum 1. Januar 2005 (Nds. MBl. S. 692) wurde das Straßenbauamt Gandersheim wie die restlichen noch bestehenden Straßenbauämter aufgelöst und als regionaler Geschäftsbereich in die neue Landesbehörde integriert.
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: 6. Juni 2006
Bestandsgeschichte: Die umfangreiche Schriftgutabgabe des Straßenneubauamtes Northeim (vgl. Acc. 162/95) brachte fast ausschließlich Akten ins Hauptstaatsarchiv, die in älteren Behörden des Straßenbauwesens entstanden waren. Sämtliche Einheiten wurden entsprechend ihrer Provenienz auf die Bestände Hann. 109 a Göttingen (Wegbauinspektion Göttingen), Hann. 109 b Northeim (Landesbauamt Northeim mit Vorbehörden: Landesbauinspektion Göttingen, Landesbauämter Göttingen, Northeim und Goslar) und Nds. 531 Northeim (Straßenbauamt Northeim) verteilt.
Bestandsgeschichte: Für das Schriftgut des Straßen(neu)bauamtes Northeim, welches ab 1978 entstanden ist, ist das Staatsarchiv Wolfenbüttel zuständig.
Bestandsgeschichte: Stand: 6. Juni 2006
Bearbeiter: Dr. Sabine Graf (2006)
0,2
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ