Streit um eine Stiftung des Dr. theol. Severin Binius, Priester, Kanoniker und Kapitular des Kölner Domstifts, an das Gymnasium Laurentianum. 1630 haben die Eheleute Goddart von Mirbach und Elisabeth von Blanckart für 3000 Rtlr. dem Domherrn Binius eine Jahrrente von 150 Rtlr. verschrieben und dafür ihre Erbpachtrente von 45 Maltern Roggen nach Dürener Maß, zahlbar zu St. Martin, aus der Herrschaft Gladbach (Kr. Düren) als Unterpfand eingesetzt. 1633 zahlte Johann Wilhelm von Blanckart, Elisabeths Bruder, 1500 Rtlr. zurück, so daß sich die Jahresrente auf 75 Rtlr. reduzierte. Die Obligation über 1500 Rtlr. stiftete Binius dem Gymnasium Laurentianum. Da die Pensionen 1634 - 1640 nicht entrichtet wurden, wurde dem Gymnasium das Unterpfand eingeräumt. Die Appellanten behaupten, die Abtretung sei nie wirklich erfolgt. Auch nach 1640 seien die Zins- und Rentenzahlungen unterblieben bzw. zu gering gewesen. Streitig ist bei beiden Instanzen, ob die Einräumung erfolgt ist und wie hoch die Forderung der rückständigen Renten ist. Die 1. Instanz ging bei ihrem Urteil vom 16. Juni 1675 davon aus, daß die Kläger seit 1640 jährlich 45 Malter Roggen erhalten haben. Die Appellaten geben zu bedenken, daß der Kredit von 1630 nicht für die Familie von Mirbach, sondern für Johann Wilhelm von Blanckart aufgenommen worden sei.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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