Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Katharina Frisch und Hans Frisch, beide zu Hagenau, in seinen Schirm. Der Pfalzgraf versichert, sie zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo ihnen der Rechtsgang vor ihm, seinen Richtern und Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Er weist seinen Zinsmeister zu Hagenau, derzeit Emmerich Ritter, und seine Amtleute um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an, der für 12 Jahre gelten soll. Für diesen sollen Katharina und Hans jährlich 1 Gulden Schirmgeld zu Martini [11.11.] geben und an den Zinsmeister reichen.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Katharina Frisch und Hans Frisch, beide zu Hagenau, in seinen Schirm. Der Pfalzgraf versichert, sie zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo ihnen der Rechtsgang vor ihm, seinen Richtern und Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Er weist seinen Zinsmeister zu Hagenau, derzeit Emmerich Ritter, und seine Amtleute um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an, der für 12 Jahre gelten soll. Für diesen sollen Katharina und Hans jährlich 1 Gulden Schirmgeld zu Martini [11.11.] geben und an den Zinsmeister reichen.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 816, 409
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1482 November 25 (uff sannt Katherin tag)
fol. 214r-214v
Urkunden
Ausstellungsort: Bischweiler [Bischwiller]
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Kopfregest: "Wie Hanns Frisch und Katherin Frischin zu Hagenauw in schirm genomen ist".
Frisch, Katharina; zu Hagenau, erw. 1482
Hagenau = Haguenau, Dep. Bas-Rhin [F]; Zinsmeister
Ritter, Emmerich; kurpfälzischer Zinsmeister zu Hagenau, erw. 1464, 1490
Bischweiler = Bischwiller, Dep. Bas-Rhin [F]
Hagenau = Haguenau, Dep. Bas-Rhin [F]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:13 MESZ
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