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Verordnung: In Zukunft sind bettelarme Leute weder als Gemeindeleute noch als Beisassen anzunehmen (Druck)
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> J Bevölkerungsverhältnisse >> J.2 Einwanderung, Ortsbürgeraufnahme, -rechte und -pflichten
Darmstadt, 1710 August 18
Sachakte
Identifikation: Fundstelle (Blatt / Seite): Seite 169
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