Leonhard Deubler, derzeit Scharf- und Nachrichter zu Stuttgart, gef. daselbst, weil er vor etwa 5 Wochen auf einem Ritt von Stuttgart bzw. Böblingen nach Tübingen auf dem Weg hinter Bebenhausen auf dem Acker in der Klinge von einem zerrissenen Stück Wild, an das sich ein Hund gemacht hatte, den vorderen Bug und die beiden hinteren Schlegel in der Absicht abgehauen hatte, diese Stücke nach Tübingen zu schaffen und mit Meister Wolf, dem Nachrichter zu Tübingen, zu verzehren, jedoch nach einer dreiwöchigen Haftstrafe begnadigt und mit der Auflage freigel., sich für den Fall, daß weitere von ihm begangene Wildfrevel aufgedeckt würden, unverzüglich auf obrigkeitliche Mahnung zu stellen, sodann seine aufgelaufene Atzung und einen "Abtrag" von 20 fl zu bezahlen, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwört U.