Olde Peter Payngk zu Rödemis verkauft an Boye Peterhsen zu Dammkoog ein "stortewarck" im Dammkoog, zwischen Hans Jonssen im Osten und Haye Laurentzen im Westen für 160 Mark lübsch. Für den Fall der Nichtvollziehung des Kaufvertrages wird eine Konventionalstrafe festgesetzt ("dem gnedigen Herrn 20 Gulden, dem Amtmann zu Gottorf 1/2 hl., dem Hardesvogt 1 Thaler und eine Tonne Hamburger Biers den Weinkaufzeugen Hermann van Munster zu Husum, Mumme Steffenssen, Jon Steffenssen und Junge Bö van Witzworth"). Mitsiegler: Hermann van Munster, Jon Steffensen und Junge Bö. d.d. 1551, den teinden Aprilis.
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Olde Peter Payngk zu Rödemis verkauft an Boye Peterhsen zu Dammkoog ein "stortewarck" im Dammkoog, zwischen Hans Jonssen im Osten und Haye Laurentzen im Westen für 160 Mark lübsch. Für den Fall der Nichtvollziehung des Kaufvertrages wird eine Konventionalstrafe festgesetzt ("dem gnedigen Herrn 20 Gulden, dem Amtmann zu Gottorf 1/2 hl., dem Hardesvogt 1 Thaler und eine Tonne Hamburger Biers den Weinkaufzeugen Hermann van Munster zu Husum, Mumme Steffenssen, Jon Steffenssen und Junge Bö van Witzworth"). Mitsiegler: Hermann van Munster, Jon Steffensen und Junge Bö. d.d. 1551, den teinden Aprilis.
LASH, Urk.-Abt. 185 Nr. 337
Urk.-Abt. 185 Stadt Husum: Stadt Husum
Urk.-Abt. 185 Stadt Husum: Stadt Husum >> 1 Urkunden
1551
Enthält: Ausfertigung, Pergament, die vier Siegel fehlen
Verzeichnung
1551 April 10
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 12:58 MEZ