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Einigung über die Hinterlassenschaft eines Breitenauer Mönches zwischen Hans Münter und Kloster Breitenau
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Anno 1464 ipso die Kathedra Petri
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hans Münter bekundet, dass er sich mit dem Abt und Konvent zu Breitenau wegen der Hinterlassenschaft seines Sohnes, der Mönch im Kloster Breitenau gewesen war, gütlich geeinigt habe.