Schied zwischen Bezold Eisenhut und Cleis Frischermut Betzolt Eysenhut soll dem Gericht zu Remlingen, an dem Cleis dem Herrn zu Wertheim für Leib und Gut verurteilt wurde, Genüge leisten, damit Cleis keinen Schaden nimmt. Cleis bezeichnet das als unvorteilhaft, weil es ihm als Bischofsheimer Bürger nicht verkündet würde. Auch muß der Eysenhut 40 fl. für Cleis zahlen, die dieser an Hans Wittstat laut Urteil wegen des Schieles zu zahlen hätte. Dazu trägt der Eysenhut für Cleis die Gerichtskosten zu Bischofsheim und die Kost bis zum Tag seine Freigabe für Cleis und seine Gesellen, mit denen er ihn fing. Außerdem bezahlt Eysenhut dem Cleis 55 fl. Schadenersatz halb an Michaeli halb an Weihnachten. Für die Einhaltung der Termine stellt Betzolt Bürgen, welche auf Mahnung in Byschofsheim in eines offenen Wirtes Haus, daß ihm bezeichnet wird, leisten müssen. Innerhalb 14 Tagen nach Mahnung muß der Eisenfuß jeden abgegangen Bürgen ersetzen, sonst müssen die übrigen leisten. Auch hat Eysenhut geschworen, für die Gefangennahme keine Rache zu nehmen und den Herrn von Mainz nicht mehr zu schädigen, es sei denn, daß sein Herr mit dem Herrn von Meintz in offener Fehde liegt. Die Bürgen sind Herman Widman von Urphar, Cuntz Bentz von Neubrunn, Cleis Eckart von Hettstadt, Hans Knappe, Bürger zu Bischofsheim und Hans Ott von Werbach. Des Eysenhut Besitz soll sicher sein in der Fehde Boppe des Ruden gegen die von Utingen. Auch sein Haus soll ihm nicht in Brand gesteckt werden, gerät es durch die andern in Brand, so steht dafür niemand ein. Die Gerichtskosten an den Herrn von Wertheim und den Wittstatt muß Eysenhut für Cleis kommende Weihnachten bezahlen. Dafür stehen auch die Bürgen ein. Die Lösung der Bürgen verspricht der Eisenhut eidlich.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...