Search results
  • -8 of 676

Verordnung: Bei der Wahl der neuen Kirchenvorstände bedarf es keiner höheren Bestätigung, es ist nur zur Verpflichtung das Wahlprotokoll einzusenden (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)

Show full title
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Data provider's object view
Loading...