Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seine Baugüter, Äcker und Wiesen zu Dirmstein für 16 Jahre an Antonius Lauer (Anthis Lauwern), Ebold Schiller (Schillers Ebolten), Konrad (Contzen) Huprecht und Peter Voltz von Eppstein (Ebstein), alle zu Dirmstein gesessen, verpachtet hat. Die vier sollen sich der Güter gebrauchen, so wie sie zum Baugut gehören und mit ihren Anstößern in einem Register verzeichnet sind. Zusätzlich erhalten sie zwei Mannsmahd Wiesen "an der Rodt gassen" am Altbach und den Acker, den Siegfried Rodenstein besessen hatte, wogegen sie die Behausung und Scheuer nicht gebrauchen sollen. Es folgen Bestimmungen u. a. zur Instandhaltung, zur Beholzung in das Schloss, wobei die Beständer in den 16 Jahren nicht mehr als vier mal hauen sollen, zur Düngung des "zehenden morgen" und der Abgabe von 1 Simmer auf 10 Morgen, zur Steinsetzung mit Zustimmung des Kellers, zur Versehung der Äcker mit "roden und graben", zum jährlichen Zins von 84 Malter Korn Wormser Maß zwischen Mariä Assumptionis und Nativitatis an den Keller und den Kasten im Schloss Dirmstein, zum Verbot von Trennung und Veränderung der Güter, zur Gabe von jährlich 200 Bürden Stroh bei Bedarf des Kellers, zum Mist sowie zum Heimfall der Güter an den Pfalzgrafen bei Übertretung der Artikel, Zinsversäumnis oder mangelnder Bebauung. Der Vertrag soll zu Mariä Lichtmess [02.02.] beginnen. Die Bestandsvergabe ist in Anwesenheit der pfalzgräflichen Getreuen Valentin von der Hauben (Veltin zur Huben), Johann von Wachenheim, Werner Lebkuch (Lepkuchen) sowie dem Mehrteil des Gerichts zu Dirmstein im Beisein des Kellers Peter Voltz geschehen.