Anspruch de Graves auf Zahlung von 19064 Rtlr. wegen Verletzung des Handelsgesellschaftsvertrages. 1666 hatte de Grave mit Clemens und Johann Everts (Vater und Sohn) einen „contractus societatis“ geschlossen und 18064 Rtlr. in die Handelskompanie eingezahlt. Der Handel mit Messern, Stahl und Klingen reichte u. a. bis Leipzig, Lüttich, Rouen und Cadiz. De Grave warf seinen Partnern vor, den Vertrag gebrochen zu haben, indem sie von seinem Geld Waren kauften, wegschafften und auf eigene Rechnung weiterverkauften. Eine von ihm erwirkte Sentenz des Königlichen Rates in Paris blieb ohne Folgen, da Everts dort keinen Besitz hatte, keine Kaution hinterlegt und Paris verlassen hatte. De Grave erwirkte an der Hofkanzlei Düsseldorf einen Arrest auf alle Güter Everts. Trotz Appellation an das RKG ließ sich de Grave in die Güter immittieren. 1673 verbot das RKG Everts, während des laufenden Prozesses Güter wegzuschaffen, zu verkaufen oder Hypotheken aufzunehmen.
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Anspruch de Graves auf Zahlung von 19064 Rtlr. wegen Verletzung des Handelsgesellschaftsvertrages. 1666 hatte de Grave mit Clemens und Johann Everts (Vater und Sohn) einen „contractus societatis“ geschlossen und 18064 Rtlr. in die Handelskompanie eingezahlt. Der Handel mit Messern, Stahl und Klingen reichte u. a. bis Leipzig, Lüttich, Rouen und Cadiz. De Grave warf seinen Partnern vor, den Vertrag gebrochen zu haben, indem sie von seinem Geld Waren kauften, wegschafften und auf eigene Rechnung weiterverkauften. Eine von ihm erwirkte Sentenz des Königlichen Rates in Paris blieb ohne Folgen, da Everts dort keinen Besitz hatte, keine Kaution hinterlegt und Paris verlassen hatte. De Grave erwirkte an der Hofkanzlei Düsseldorf einen Arrest auf alle Güter Everts. Trotz Appellation an das RKG ließ sich de Grave in die Güter immittieren. 1673 verbot das RKG Everts, während des laufenden Prozesses Güter wegzuschaffen, zu verkaufen oder Hypotheken aufzunehmen.
AA 0627, 1466 - E 82/228
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 1. Buchstabe E
1672 - 1673 (1666 - 1673)
Enthaeltvermerke: Kläger: Clemens Everts, früherer Bürgermeister und Kaufmann in Solingen, (Bekl.) Beklagter: Johann de Grave, Kaufmann, Paris, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Leonhard Schommartz 1672 - Subst.: Lic. Franz Eberhard Albrecht Prokuratoren (Bekl.): Dr. Philipp Nederer (Niederer) 1672 - Subst.: Dr. Johann Hermann Schäffer Prozeßart: Appellationis; 1673: mandati inhibitorii et de lite pendente non alienando sine clausula Instanzen: 1. Königlicher Rat zu Paris (1668/69) - 2. Fürstl. jül.-berg. Hofkanzlei Düsseldorf 1669 - 3. RKG 1672 - 1673 (1666 - 1673) Beweismittel: Bd. I: Inventar des Besitzes des Clemens Everts 1671 (Q 25). Prüfung der Rechnungsbücher der Handels - Compagnie de Grave - Everts (am Ende ohne Q). Bd.II: Vertrag zwischen de Grave und Everts 1666 (5 - 9, niederländ.). Detaillierte Aufstellung der Evertsschen Schulden in Paris (nach 9 und 159). Zwei Briefe Everts’ an de Grave 1666/67 (22 - 34). Aufstellung von Zahlungen de Graves an Everts (36f.). Gegenforderungen Everts (186f.). Auszüge aus Geschäfts- und Rechnungsbüchern 1665 - 1669 (196 - 199, 218f., 238ff.). Bd. III: Auszüge aus Geschäfts- und Rechnungsbüchern (62 - 67). Zeugenverhör Solingen 1670 (171 - 264). Bd. IV: Geschäfts- und Rechnungsbücher. Beschreibung: 4 Bde., 33,5 cm, 1397 Bl.; Bd. I: lose; Bde. II - IV gebunden (Q 17 a, b, c). Q 1 - 31, Q 13* fehlt, 1 undatierte Beilage am Ende von Bd. I.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:20 MESZ