1.) Die Hälfte des Burggutes zu Felsberg [Stadt, Schwalm-Eder-Kr.] mit seinem Zubehör als Mann- und Burglehen; 2.) das halbe Dorf Böddiger [Stadtt...
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Urk. 14, 11351
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Scheffer, Nr. 6
A I u, Scheffer sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe S >> Sche >> Scheffer >> 1790-1799
1792 Januar 21
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Die Hälfte des Burggutes zu Felsberg [Stadt, Schwalm-Eder-Kr.] mit seinem Zubehör als Mann- und Burglehen; 2.) das halbe Dorf Böddiger [Stadtteil von Felsberg, Schwalm-Eder-Kr.] mit Ober- und Niederggericht, ausgenommen ein dem Landgrafen von Hessen daran zustehendes Achtel, als Mann- und Burglehen; 3.) ein freier Hof zu Böddiger mit einer freien Schaftrift als Mann- und Burglehen; 4.) die Hälfte des Teils an Maden [Maden (Großmaden), Stadtteil von Gudensberg, Schwalm-Eder-Kr.] mit seinem Zubehör, den der verstorbene Hermann von Lügel ehemals gehabt haben soll, als Mann- und Burglehen; 5.) ein Fischwasser auf der Ems, das ebenfalls Hermann von Lügel zugestanden und mit den anderen Gütern nach dessen Tod auf seine Mitbelehnten Ludwig, Otto und Hartmann von Boyneburg zu Lengsfeld gekommen war, die es als Mann- und Burglehen besessen hatten. Johann Christoph Freiherr von Boyneburg, Sohn des verstorbenen Hans Berthold von Boyneburg, hatte die Hälfte an dem Burggut zu Felsberg, die Hälfte des Dorfes Böddiger, die Hälfte an dem Teil zu Maden und die Hälfte am Fischwasser, und Johann Christophs mitbelehnter Vetter Johann Friedrich von Boyneburg, Sohn des verstorbenen Urban von Boyneburg, Rittmeister bei der Garde zu Kassel, hatte den mitgenannten freien Hof mit der freien Schaftrift zu Böddiger mit Zustimmung des Lehnsherrn an die Brüder Reinhard, Johann Christoph, David Ludwig und Sebastian Reinhard Scheffer verkauft.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Karl Ungewitter
Vermerke (Urkunde): Siegler: Karl Ungewitter
Belehnte/r: Franz Scheffer, Sohn des verstorbenen Johann Valentin Scheffer, Franz Scheffer, Sohn des verstorbenen Christian Adolf Scheffer, Johann Martin Scheffer, Sohn des verstorbenen Johann Konrad Scheffer, Christoph Friedrich Wilhelm Scheffer, Sohn des verstorbenen Georg Wilhelm Scheffer, und anstatt seines blinden Bruders Johann Friedrich Scheffer dessen Kurator, der Rat und Landgerichtsassessor Ungewitter, und weitere namentlich genannte Personen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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