Die Generalsynode zu Basel (Basiliensis) trägt dem Dekan der Kollegiatskirche Marie in Rees (Reyssensis) auf, gemäß der Bitten des Stiftes zu Kranenburg (ecclesie Cranenburgensi) die Inkorporation der Kirche in Wychen mit dem Stift Kranenburg, wenn sie kanonisch gewesen sei, wiederherzustellen. Das Kapitel hatte um die neuerliche Bestätigung gebeten, weil es glaubte, infolge der Translation von Zyfflich (ecclesie Zeffliconsis) nach Kranenburg könne ihr Recht auf die Kirche von Wychen bestritten werden, wie es auch durch den Pastor in Wychen Henricus Go(l)tsmit geschehen sei. Datum Basilee IV idus Octobris anno nativitate domini millesimo quadringentesimo tricesimo septimo. durch Feuchtigkeit beschädigt.