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Kaspar Höflin, B. zu Vaihingen, gef., weil er nachts die Fenster eines Priesters mit Steinen beworfen hatte und daraufhin aus dem Fürstentum geflüchtet war, jedoch in Anbetracht seiner Jugend und auf Fürbitte seiner Brüder und Freunde ohne Leibesstrafe entlassen, gelobt eidlich, sich in Zukunft wohl zu verhalten und dergleichen Handlungen zu meiden, schwört U. und setzt seine beiden Brüder Jakob und Hans Höflin als Bürgen ein, die sich verpflichten, im Falle des Bruchs ddieser Verschreibung mit ihrem Hab und Gut für 20 fl zu haften.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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