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Oswald Jung, B. zu Stuttgart, wegen Verletzung einer früheren Verschreibung, Landflucht, Ehebruch und Beleidigung der Obrigkeit festgenommen, vom Vogt zu Stuttgart angeklagt, zu 1 Monat Turmstrafe auf eigene Kosten verurteilt und des Landes verwiesen, gelobt nach Verbüßung der Haftstrafe eidlich, die Strafartikel zu befolgen, und schwört U. Jung hatte sich oftmals betrunken und mit seinen Nachbarn derart gestritten, daß er geloben mußte, keine offene Zeche mehr zu besuchen und keine Wehr mehr zu tragen. Er hatte aber dieses Gelöbnis nicht gehalten, und als man ihm deswegen eine Strafe auferlegte, den Statthalter und den Vogt unflätig beschimpft und war geflohen. Nachdem er auf seine Bitte um Erlaubnis zur Rückkehr ins Land, wobei er zugleich versprochen hatte, sein Leben lang keinen Wein mehr zu trinken, mit der Auflage wieder eingelassen worden war, sich nur 3 Jahre lang des Weintrinkens zu enthalten, hatte er auch dieses Versprechen gebrochen. Er hatte ferner, obwohl verheiratet, im Frauenhaus zu Esslingen gezecht und dort seinen Rock versetzt und schließlich trotz aller bewiesener Gnade den württembergischen Statthalter sowie Vogt und Gericht zu Stuttgart mit unflätigen Worten angegriffen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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