1612 Aug. 10: Testament des Prof. Dr. med. Johann Fabri, Professor an der Universität Tübingen, und Ehefrau Blandina geb. Walchin.
Vollständigen Titel anzeigen
UAT U 329
UAT U/unsign.: 1612 Aug. 10.
Vorarchivische Signaturen: Lit. B
UAT U Urkunden der Universität Tübingen (Reihe I)
Urkunden der Universität Tübingen (Reihe I) >> 9. Stiftungen >> 9.6. Fabri (1612)
1612 Aug. 10
Stiftung Fabri
Archivale: 1 Urkunde; Überlieferungsart: Ausfertigung; Beschreibstoff: Papier-Libell (12 Bl., Text: Bl. 2r-12r), doppelter Umschlag, Pergament, mit Notariatsinstrument (4 S.) auf auf S. 3 und 4 Bl. 13r-v den Innenseiten des äußeren Umschlags 26,5 x 35,5 cm); Sprache: deutsch; Besiegelung: eigenhändige Beglaubigungsvermerke des Johann und der Blandina Fabri sowie des David Magirus, Prof. der Rechte zu Tübingen, 8 Siegel (Papier), Unterschriften der Zeugen; Notariatsinstrument des Achatius Sturm mit Unterschriften weiterer Zeugen (Michael Mästlin und Johannes Jacob Vinkher);
Urkunde
Fabri, Johann
Fabri, Blandina geb. Walch
Sturm, Achatius
Magirus, David
Mästlin, Michael
Vinkher, Johann Jacob (gen. 1612)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.12.2025, 09:39 MEZ