Jörg Hagen, gen. Scheutlin von Leonberg, daselbst gef. weil er durch seine unerlaubte Rückkehr ins Amt Leonberg die U. vom 16. April 1519 gebrochen, ferner die Bundesstände, ihre Statthalter, Räte und Amtleute verleumdet und gesagt hatte, ihm geschähe hier Unrecht, von den Bundesständen, Statthaltern und Räten zu Stuttgart dazu verurteilt, über den Rhein zu zeihen und sein Leben lang nicht mehr herüberzukommen, es sei denn mit Erlaubnis der Statthalter und Räte zu Stuttgart, verspricht dies unverzüglich zu tun und schwört U.