Winzerhausen, von Schützsche Herrschaft (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, GL 190
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Hofkammer des Hauses Württemberg (Depositum) >> Sonstiges
1726-1804 (Va ab 1568, Nt bis 1840)
Überlieferungsgeschichte
Der Ort Winzerhausen gehörte ursprünglich dem Stift Oberstenfeld, gelangte aber bis 1610 endgültig in württembergischen Besitz und war zwischen 1726 und 1804 der Familie von Schütz als Lehen überlassen. Nach dem Rückkauf wurde Winzerhausen Stabsamt und Kellerei; später unterstand es dem Hofkameralamt Lauffen.
Inhalt und Bewertung
Der vorliegende Bestand enthält Rechnungen insbesondere aus der Schützschen Zeit, bis ins 16. Jahrhundert zurückreichende Lagerbücher und andere Amtsbücher, sowie einige Besitzrechte betreffende Akten, die im Gefolge des Rückkaufs 1804 an das Haus Württemberg gelangt sind.
Zur Geschichte des Orts Winzerhausen: Der Stift oberstenfeld'sche Ort Winzerhausen, wo das Kloster bereits 1247 Güter besaß, kam 1588 teilweise, 1610 durch Kauf endgültig an Württemberg. 1726 belehnte Herzog Eberhard Ludwig seinen geheimen Konferenzminister, Komitialgesandten und Obervogt, Johann Heinrich von Schütz (gegen Überlassung des Lehens Deufringen) mit Winzerhausen als Mannlehen. Zu dem Lehen gehörten noch die auf Markung Winzerhausen liegenden Höfe Abstätterhof und Holzweilerhof sowie die Höfe Sauserhof und Herderichshof des Ortes Hof und Lembach. 1804 kaufte Württemberg das Lehen zurück. Die Johanniterkommende Rohrdorf war Inhaber des Großzehnten und des mit Württemberg strittigen Patronats. Bis zum Jahre 1806 steuerte Winzerhausen zu dem Ritterkanton Kocher, dessen Beamte auch zahlreiche Rechnungen der im vorliegenden Bestand enthaltenen Serie überprüften. Dem württembergischen Amt Großbottwar waren besondere Rechte (iura reservata) eingeräumt. Mit dem Kauf (1804) wurde Winzerhausen zunächst kurfürstliches, ab 1806 königliches Stabsamt und Kellerei und unterstand hernach dem Hofkameralamt Lauffen.
Zum Bestand: Der vorliegende Bestand, Teil der bislang im Schloß Monrepos gelagerten Archivalien der Herzoglichen Hofkammer, gelangte im Frühjahr 1961 als Depositum unter Eigentumsvorbehalt des Herzoglichen Hauses in das Staatsarchiv Ludwigsburg und wurde hier verzeichnet. Provenienzmäßig zu Stift Oberstenfeld, zur Johanniterkommende Rohrdorf und zur Geistlichen Verwaltung Großbottwar gehörige Archivalien, die vermutlich bei der Belehnung als Vorakten dienten oder später an die Hofkammer gelangten, wurden in den Bestand aufgenommen. Die Archivalien, besonders die Bände, weisen nahezu durchweg Schädlingsspuren auf. Archivalien gleicher Provenienz enthalten die im Hauptstaatsarchiv Stuttgart verwahrten staatseigenen Bestände A 327/328 (Bottwar, Weltliche und Geistliche Verwaltung). Archivalien fremder Provenienz betr. Winzerhausen bzw. die Herren von Schütz finden sich in den Beständen A 219 (Oberrat, Fürsten und Klöster, Band 5), A 222 (Oberrat, Edelleute) im HStAS und B 480 L bzw. B 480 S (Stift Oberstenfeld) im Staatsarchiv Ludwigsburg. Der Bestand, in der Hauptsache Bände, umfaßt in 101 Einheiten 3,6 lfd. m. Ludwigsburg, Juli 1961 Dr. B. Ottnad
Der Ort Winzerhausen gehörte ursprünglich dem Stift Oberstenfeld, gelangte aber bis 1610 endgültig in württembergischen Besitz und war zwischen 1726 und 1804 der Familie von Schütz als Lehen überlassen. Nach dem Rückkauf wurde Winzerhausen Stabsamt und Kellerei; später unterstand es dem Hofkameralamt Lauffen.
Inhalt und Bewertung
Der vorliegende Bestand enthält Rechnungen insbesondere aus der Schützschen Zeit, bis ins 16. Jahrhundert zurückreichende Lagerbücher und andere Amtsbücher, sowie einige Besitzrechte betreffende Akten, die im Gefolge des Rückkaufs 1804 an das Haus Württemberg gelangt sind.
Zur Geschichte des Orts Winzerhausen: Der Stift oberstenfeld'sche Ort Winzerhausen, wo das Kloster bereits 1247 Güter besaß, kam 1588 teilweise, 1610 durch Kauf endgültig an Württemberg. 1726 belehnte Herzog Eberhard Ludwig seinen geheimen Konferenzminister, Komitialgesandten und Obervogt, Johann Heinrich von Schütz (gegen Überlassung des Lehens Deufringen) mit Winzerhausen als Mannlehen. Zu dem Lehen gehörten noch die auf Markung Winzerhausen liegenden Höfe Abstätterhof und Holzweilerhof sowie die Höfe Sauserhof und Herderichshof des Ortes Hof und Lembach. 1804 kaufte Württemberg das Lehen zurück. Die Johanniterkommende Rohrdorf war Inhaber des Großzehnten und des mit Württemberg strittigen Patronats. Bis zum Jahre 1806 steuerte Winzerhausen zu dem Ritterkanton Kocher, dessen Beamte auch zahlreiche Rechnungen der im vorliegenden Bestand enthaltenen Serie überprüften. Dem württembergischen Amt Großbottwar waren besondere Rechte (iura reservata) eingeräumt. Mit dem Kauf (1804) wurde Winzerhausen zunächst kurfürstliches, ab 1806 königliches Stabsamt und Kellerei und unterstand hernach dem Hofkameralamt Lauffen.
Zum Bestand: Der vorliegende Bestand, Teil der bislang im Schloß Monrepos gelagerten Archivalien der Herzoglichen Hofkammer, gelangte im Frühjahr 1961 als Depositum unter Eigentumsvorbehalt des Herzoglichen Hauses in das Staatsarchiv Ludwigsburg und wurde hier verzeichnet. Provenienzmäßig zu Stift Oberstenfeld, zur Johanniterkommende Rohrdorf und zur Geistlichen Verwaltung Großbottwar gehörige Archivalien, die vermutlich bei der Belehnung als Vorakten dienten oder später an die Hofkammer gelangten, wurden in den Bestand aufgenommen. Die Archivalien, besonders die Bände, weisen nahezu durchweg Schädlingsspuren auf. Archivalien gleicher Provenienz enthalten die im Hauptstaatsarchiv Stuttgart verwahrten staatseigenen Bestände A 327/328 (Bottwar, Weltliche und Geistliche Verwaltung). Archivalien fremder Provenienz betr. Winzerhausen bzw. die Herren von Schütz finden sich in den Beständen A 219 (Oberrat, Fürsten und Klöster, Band 5), A 222 (Oberrat, Edelleute) im HStAS und B 480 L bzw. B 480 S (Stift Oberstenfeld) im Staatsarchiv Ludwigsburg. Der Bestand, in der Hauptsache Bände, umfaßt in 101 Einheiten 3,6 lfd. m. Ludwigsburg, Juli 1961 Dr. B. Ottnad
104 Bände (3,6 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ