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Simon Wegner aus Höfingen, wegen Gehorsamsverweigerung u.a. zu Leonberg gef., jedoch begnadigt und vor die Wahl gestellt, seine Turmatzung zu zahlen, Württemberg unverzüglich zu verlassen und ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr zurückzukehren, oder aber das Recht zu nehmen, wählt die erstere Möglichkeit und schwört U. Wegner hatte sich geweigert, dem vom Oberamtmann zu Leonberg auf einem Rechtstag verkündeten Gebot, die einem Juden schuldigen 13 fl 1 Ort, in zwei Raten auf Martini abzutragen, nachzukommen, ebenfalls das weitere Gebot, in den Turm zu gehen, missachtet und war unerlaubt außer Landes geflohen; er hatte außerdem in eidbrüchiger Weise den Schultheißen von Höfingen auf dem Feld außerhalb des Dorfes mit bewaffneter Hand überfallen, endlich sich auch sonst ungehorsam, leichtfertig und der Obrigkeit feindselig verhalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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