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Henne Wehrda gen. Noding bekundet, dass ihn Landgraf Ludwig I. von Hessen mit folgenden Mann- und Burglehen belehnt hat: Der Wüstung Angenrod samt...
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A 5 Aktivlehen (Lehns- und Adelsbriefe) von Hessen-Darmstadt und anderen Rechtsvorgängern der Großherzöge von Hessen
Aktivlehen (Lehns- und Adelsbriefe) von Hessen-Darmstadt und anderen Rechtsvorgängern der Großherzöge von Hessen >> 20 Buchstabe W >> 20.11 von Wehrda gen. Noding
1458 Oktober 24
Hessen
Pergament, mit angehängtem Siegel.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: fritag sent Symon und Jude obend
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Henne Wehrda gen. Noding bekundet, dass ihn Landgraf Ludwig I. von Hessen mit folgenden Mann- und Burglehen belehnt hat: Der Wüstung Angenrod samt Zubehör, den Zehnten zu Angenrod und zu Ripperod wüst samt Zubehör, den Gütern zu Angenrod, die er mit Zustimmung des verstorbenen Vaters des Landgrafen mit dem Deutschen Orden zu Marburg gegen den Zehnten zu Heimershausen getauscht hat, sechs Gulden Geld Jahrgült vom Zoll zu Speckswinkel bis zur Belehnung mit einem gleichwertigen Gut, einem Drittel des Zehnten zu Seibelsdorf, den Kurt von Borken besaß und ihm aufgetragen hat, dem halben Zehnten zu Ohmes wüst und einem Gut zu Gleimen bei Neustadt hinter der Nellenburg. Falls er oder seine Leibslehenserben bei oder in Angenrod Güter und Gefälle kaufen, sollen sie diese zu Lehen auftragen. Falls er ohne Erlaubnis von Angenrod wegzieht oder seine Behausung verlegt, fallen die Lehen dort dem Landgrafen heim.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegelankündigung des Ausstellers.