Lagerbucherneuerung der Maulbronner Pflege Illingen über den Flecken Gündelbach, begonnen 1760 durch den Maulbronner Pfleger zu Illingen, Eberhard Friedrich Zahn, abgeschlossen 1779 durch Renovator Johann Wilhelm Winter (mit Einträgen bis etwa 1840)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, GL 93 Bd 6
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, GL 93 Illingen, Kloster Maulbronner Pflege
Illingen, Kloster Maulbronner Pflege >> 2. Gündelbach
Enthält: Bl. 1: Titel; Bl. 2-4: Register; Bl. 5-12r: Eingang (darin Abschriften herzoglicher Legimitationsbefehle vom 16. Januar 1754 und 25. September 1769); Bl. 12v-598v: Rechte und Gefälle nach 32 Rubriken (diese sind im Register Bl. 2-4 aufgeführt); Bl. 599-601: Summa aller Gefälle zu Gündelbach; Bl. 602-604: Niederschrift über die Publikation des Lagerbuchs durch Kirchenrats-Expeditionsrat Karl Wilhelm Friedrich König und den Maulbronner Oberamtman Hofrat Christian Friedrich Rümelin, vor Schultheiß, Gericht, Rat und versammelter Gemeinde zu Gündelbach, 12. Juli 1793 (Abschrift, begl. Stuttgart, 15. April 1794 durch Kirchenrats-Renovationsrevisor Johann Friedrich Breuning, mit Petschaft); Bl. 607-628: Steinbach der Hof
Darin: Bl. 16-18: Niederschrift des Renovators Mathusalem Hermann vom 6. Juni 1571 über Fron und Lieferung; Bl. 90v-93r: 1472 März 12 (Do n. Laetare), Schultheiß, gericht und ganze Gemeinde des Dorfs Gündelbach verpflichten sich gegenüber Abt Nikolaus und dem Konvent zu Maulbronn, von ihrer mit Zustimmung des Klosters auf einer freien Hofstatt gebauten Badstube jährlich 1 lb h Zins auf St. Martins Tag an das Kloster zu entrichten und die Badstube im Bau zu erhalten. Bei Vernachlässigung der Badstube oder Nichtzahlung des Zinses ist das Kloster unter genannten Bedingungen berechtigt, die Badstube an sich zu ziehen. Sr.: Pfarrer Thomas zu Gündelbach (da die Gemeinde kein Siegel hat), (Or. im HStA Stuttgart, A 502, Nr. 541); Bl. 99v-115r: 1563 Juni 7 (Mo n. Trinitatis), Peter Fritz, Müller zu Gündelbach Maulbronner Amts, reversiert dem Abt Valentin und dem Konvent zu Maulbronn über die laut inseriertem Lehenbrief als Erblehen verliehene Mühle zu Gündelbach unter dem Dorf. Schultheiß, Gericht und ganze Gemeind zu Gündelbach verpflichten sich zur Einhaltung der sie berührenden Punkte. Sr.: Wendel Stecher, Vogt zu Maulbronn, Gemeinde Gündelbach. (Or. im HStA Stuttgart, A 502, Nr. 542); Bl. 100v-113r: 1563 Juni 7 (Mo n. Trinitatis), Abt Valentin und der Konvent des Klosters Maulbronn verleihen ihre Mühle zu Gündelbach samt benanntem Zubehör als Erblehen an den Müller Peter Fritz unter genannten Bedingungen gegen einen jährlichen Mühlzins von 7 lb 10 ß h Pfalzgräfer Währung. Das steinerne Brücklen über den Mühlgraben hat der Lehenträger gemäß Vertrag von 1527 zwischen dem Müller Sebastian Fritz und der Gemeinde Gündelbach zu unterhalten. Sr.: Abtei Maulbronn; Bl. 115v-117r: Herzogliches Reskript an die Pflege Illingen und Renovator Winter betr. Erhöhung des Mühlkanons um 40 kr. wegen des vor 70 Jahren eingerichteten dritten Gangs und Versteinung des Lehen auf Kosten des Lehensmannes, Stuttgart, 26. April 1780; Bl. 617v-628: Revers der Gemeinde Horrheim vom 24. Juni 1523 (wie Bü 1)
Darin: Bl. 16-18: Niederschrift des Renovators Mathusalem Hermann vom 6. Juni 1571 über Fron und Lieferung; Bl. 90v-93r: 1472 März 12 (Do n. Laetare), Schultheiß, gericht und ganze Gemeinde des Dorfs Gündelbach verpflichten sich gegenüber Abt Nikolaus und dem Konvent zu Maulbronn, von ihrer mit Zustimmung des Klosters auf einer freien Hofstatt gebauten Badstube jährlich 1 lb h Zins auf St. Martins Tag an das Kloster zu entrichten und die Badstube im Bau zu erhalten. Bei Vernachlässigung der Badstube oder Nichtzahlung des Zinses ist das Kloster unter genannten Bedingungen berechtigt, die Badstube an sich zu ziehen. Sr.: Pfarrer Thomas zu Gündelbach (da die Gemeinde kein Siegel hat), (Or. im HStA Stuttgart, A 502, Nr. 541); Bl. 99v-115r: 1563 Juni 7 (Mo n. Trinitatis), Peter Fritz, Müller zu Gündelbach Maulbronner Amts, reversiert dem Abt Valentin und dem Konvent zu Maulbronn über die laut inseriertem Lehenbrief als Erblehen verliehene Mühle zu Gündelbach unter dem Dorf. Schultheiß, Gericht und ganze Gemeind zu Gündelbach verpflichten sich zur Einhaltung der sie berührenden Punkte. Sr.: Wendel Stecher, Vogt zu Maulbronn, Gemeinde Gündelbach. (Or. im HStA Stuttgart, A 502, Nr. 542); Bl. 100v-113r: 1563 Juni 7 (Mo n. Trinitatis), Abt Valentin und der Konvent des Klosters Maulbronn verleihen ihre Mühle zu Gündelbach samt benanntem Zubehör als Erblehen an den Müller Peter Fritz unter genannten Bedingungen gegen einen jährlichen Mühlzins von 7 lb 10 ß h Pfalzgräfer Währung. Das steinerne Brücklen über den Mühlgraben hat der Lehenträger gemäß Vertrag von 1527 zwischen dem Müller Sebastian Fritz und der Gemeinde Gündelbach zu unterhalten. Sr.: Abtei Maulbronn; Bl. 115v-117r: Herzogliches Reskript an die Pflege Illingen und Renovator Winter betr. Erhöhung des Mühlkanons um 40 kr. wegen des vor 70 Jahren eingerichteten dritten Gangs und Versteinung des Lehen auf Kosten des Lehensmannes, Stuttgart, 26. April 1780; Bl. 617v-628: Revers der Gemeinde Horrheim vom 24. Juni 1523 (wie Bü 1)
1 Foliobd. in Schweinsleder, Bl. 1-629
Archivale
eine der beiden Metallschließen abgerissen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:43 MEZ