Gottschalk Glock, derzeit Bürgermeister zu Biberach, errichtet sein Testament. Gemäß dem mit seiner jetzigen Ehefrau Apollonia, der Witwe des Ulmer Bürgers Peter Gregg, bei ihrer Heirat am 12. Februar 1572 geschlossenen Ehevertrag, der im Wortlaut inseriert ist, fallen an diese nach seinem Tod 4.500 Gulden. Außerdem noch 5.000 Gulden, die sie ihm von ihrem Vermögen zur Verwaltung übergeben hat, sowie ein gesondertes Legat in Höhe von 1.000 Gulden. Schließlich erhält sie noch den Halbteil der gesamten übrigen Hinterlassenschaft. Von dem anderen Halbteil seiner Hinterlassenschaft geht der Pflichtteil an seinen unehelichen, aber legitimierten Sohn Dr. Matthäus Glock, obwohl dieser sich sehr unehrerbietig gegenüber ihm verhalten hat. Sollte dieser ihn nicht überleben, dann fällt sein Pflichtteil an seine Ehefrau und ihre gemeinsamen Kinder. Den gesamten übrigen Anteil seiner Hinterlassenschaft vermacht er der Universität Tübingen. Diese soll damit ein Stipendium für arme und bedürftige Studenten einrichten, um diesen das Studium der Theologie zu ermöglichen. Bei der Vergabe des Stipendiums sollen Stipendiaten aus Biberach, Ulm oder Esslingen bevorzugt werden. Zu seinen Testamentsvollstreckern ernennt er den Rektor, die Doktoren und Regenten der Universität Tübingen sowie seinen Freund, den Ulmer Stadtammann und Ratsadvokaten Dr. Leo Weissland. Er bittet außerdem Herzog Ludwig von Württemberg, seinen Testamentsvollstreckern bei der Durchsetzung der Testamentsbestimmungen im Falle von Streitigkeiten behilflich zu sein. Er lässt darüber von dem öffentlichen Notar Johann Weckmann ein Notariatsinstrument ausfertigen.