Geschäftsbereich Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten und Staatsministerium
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Tektonik
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945
Überlieferungsgeschichte
König Friedrich von Württemberg errichtete auf 1. Januar 1806 in Stuttgart ein besonderes Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten unter der anfänglichen Benennung Kabinettsministerium, zugleich als Ministerium des Königlichen Hauses. Zusätzliche Aufgabenbereiche waren ab 1826 die Aufsicht über das Haus- und Staatsarchiv und die nachgeordneten staatlichen Archive, die Lehensdirektion, die Postdirektion bis 1819 und die Zensurkommission 1808-1811; 1864 wurde die Verkehrsabteilung angegliedert. Der Verkehrsabteilung unterstanden nach dem Staatshandbuch von 1912 (Teil I, S. 317) als selbstständige 'Direktivbehörden mit den Rechten und Pflichten von Landeskollegien' 1. die Generaldirektion der Staatseisenbahnen (und der Bodenseedampfschifffahrt), 2. die Generaldirektion der Posten und Telegraphen. Württembergische Gesandtschaften bestanden dauernd oder zeitweise in mehreren europäischen Hauptstädten, wurden jedoch nach 1871 mit Ausnahme der Gesandtschaften in Berlin und München aufgehoben. Als nach 1918 die auswärtigen Beziehungen und die Verkehrsangelegenheiten an das Reich übergingen, wurde das Ministerium 1920 aufgelöst und verbleibende Aufgaben an das Staatsministerium überwiesen.
Zur Beratung aller allgemeinen Staatsangelegenheiten wurde durch ein Verfassungsgesetz vom 1. Juli 1876 das Staatsministerium errichtet. Ihm gehörten die Minister, die künftig die Amtsbezeichnung 'Staatsminister' führten, an. Die Leitung der Geschäfte sowie die Dienstaufsicht über das Personal der neuen Behörde übernahm ein vom König aus dem Kreis der Minister bzw. Departementschefs ernannter Präsident, der Ministerpräsident. Dieser hatte auch den Vorsitz bei den Beratungen des Staatsministeriums inne, sofern der König abwesend war. Zur Bearbeitung der Geschäfte und zur Teilnahme an den Beratungen wurden dem Staatsministerium ständige Räte beigegeben, bei denen es sich zunächst um Mitglieder des Geheimen Rats handelte. Im Volksstaat Württemberg (1919-1933) führte der vom Landtag gewählte Ministerpräsident, der die Amtsbezeichnung 'Staatspräsident' erhielt, den Vorsitz in dem aus den Ministern gebildeten Regierungsgremium, dem Staatsministerium. Zum Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums gehörte von 1877-1941 der Verwaltungsgerichtshof. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Landesregierung auf reine Verwaltungsaufgaben beschränkt. Das Staatsministerium büßte entsprechend an Bedeutung ein. Der württ. Rechnungshof wurde 1933 errichtet, aber schon 1937 aufgehoben; seine Prüfungszuständigkeit ging auf den Rechnungshof des Deutschen Reichs über.
König Friedrich von Württemberg errichtete auf 1. Januar 1806 in Stuttgart ein besonderes Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten unter der anfänglichen Benennung Kabinettsministerium, zugleich als Ministerium des Königlichen Hauses. Zusätzliche Aufgabenbereiche waren ab 1826 die Aufsicht über das Haus- und Staatsarchiv und die nachgeordneten staatlichen Archive, die Lehensdirektion, die Postdirektion bis 1819 und die Zensurkommission 1808-1811; 1864 wurde die Verkehrsabteilung angegliedert. Der Verkehrsabteilung unterstanden nach dem Staatshandbuch von 1912 (Teil I, S. 317) als selbstständige 'Direktivbehörden mit den Rechten und Pflichten von Landeskollegien' 1. die Generaldirektion der Staatseisenbahnen (und der Bodenseedampfschifffahrt), 2. die Generaldirektion der Posten und Telegraphen. Württembergische Gesandtschaften bestanden dauernd oder zeitweise in mehreren europäischen Hauptstädten, wurden jedoch nach 1871 mit Ausnahme der Gesandtschaften in Berlin und München aufgehoben. Als nach 1918 die auswärtigen Beziehungen und die Verkehrsangelegenheiten an das Reich übergingen, wurde das Ministerium 1920 aufgelöst und verbleibende Aufgaben an das Staatsministerium überwiesen.
Zur Beratung aller allgemeinen Staatsangelegenheiten wurde durch ein Verfassungsgesetz vom 1. Juli 1876 das Staatsministerium errichtet. Ihm gehörten die Minister, die künftig die Amtsbezeichnung 'Staatsminister' führten, an. Die Leitung der Geschäfte sowie die Dienstaufsicht über das Personal der neuen Behörde übernahm ein vom König aus dem Kreis der Minister bzw. Departementschefs ernannter Präsident, der Ministerpräsident. Dieser hatte auch den Vorsitz bei den Beratungen des Staatsministeriums inne, sofern der König abwesend war. Zur Bearbeitung der Geschäfte und zur Teilnahme an den Beratungen wurden dem Staatsministerium ständige Räte beigegeben, bei denen es sich zunächst um Mitglieder des Geheimen Rats handelte. Im Volksstaat Württemberg (1919-1933) führte der vom Landtag gewählte Ministerpräsident, der die Amtsbezeichnung 'Staatspräsident' erhielt, den Vorsitz in dem aus den Ministern gebildeten Regierungsgremium, dem Staatsministerium. Zum Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums gehörte von 1877-1941 der Verwaltungsgerichtshof. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Landesregierung auf reine Verwaltungsaufgaben beschränkt. Das Staatsministerium büßte entsprechend an Bedeutung ein. Der württ. Rechnungshof wurde 1933 errichtet, aber schon 1937 aufgehoben; seine Prüfungszuständigkeit ging auf den Rechnungshof des Deutschen Reichs über.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ