Lauch, Koch am fürstlichen Hof zu Stuttgart, gef. und schwerer Strafe verfallen, weil er wider das Verbot der herzoglichen Familie gewürzte Speisen gekocht und vorgesetzt hatte, ferner weil er, obwohl er nicht für die fürstlichen Landreisen, sondern für die Versorgung der herzoglichen Kinder bestimmt war, ohne Erlaubnis des Hof- und Küchenmeisters ins Wildbad mitgefahren war, jedoch auf seine Bitte begnadigt und mit der Auflage freigel., fortan nicht mehr ungehorsam zu sein und den Befehlen hinsichtlich des Kochens fleißiger als bisher nachzukommen, gelobt dies eidlich und schwört U.