Ludwig Sonttag, B. zu Stuttgart, wegen seiner strafbaren Handlungen während der Bauernunruhen aus dem Land geflohen und deshalb hoher Leibesstrafe verfallen, jedoch auf Fürbitten seiner Freunde begnadigt und wieder in das Fürstentum zu Frau und Kindern mit der Auflage eingelassen, sein Leben lang keine offenen Zechen und Gesellschaften zu besuchen und außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Wehr mehr zu tragen oder in seinem Hause aufzubewahren, auch Waffen und Harnisch dem Vogt zu Stuttgart abzuliefern, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, sich künftig wohl zu verhalten und alle verdächtigen Gesellschaften, die für Hz. Ulrich und gegen das Haus Österreich und den Schwäbischen Bund agieren, zu meiden, und schwört U. Im Falle der Übertretung dieser Verschreibung soll er ohne Rechtsverfahren mit dem Schwert gerichtet werden.