Heinz Storrenberg ("Storenberg") von Tobel und Ehefrau Ann geben Abt Erhard [Fridang] mit Mund und Hand den Hof des Klosters Weingarten in Tobel auf, weil sie nicht mehr imstande sind, ihn ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Sie verzichten auf ihre Ansprüche, zugleich im Namen ihrer Kinder. Vorbehalten sind jedoch die Ansprüche der Kinder auf die Lehenschaft, die diese nach Ablauf von zwölf Jahren geltend machen können.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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