Streit um die Hinterlassenschaft der 1587 kinderlos verstorbenen Margaretha Torck, Witwe des Johann Fre(i)linckhaus, Bürgers zu Kamen, in Kamen. Die Stadt Kamen hielt die Ansprüche des Franz von Lünen (Lunen) gen. Torck - die Erblasserin soll die Brudertochter seines Urgroßvaters (gest. 1505) sein - für zweifelhaft und verklagte ihn vor dem Gericht der Stadt Unna. Sie macht geltend, daß sie die Erbschaft einziehen und durch die städt. Rentkammer verkaufen dürfe, da sich binnen Jahr und Tag kein berechtigter Erbe gefunden hätte. Sie nennt mehrere Präzedenzfälle zwischen 1528 und 1601, in denen das Gewohnheitsrecht des Erbheimfalls zur Anwendung gelangt sei. Der klevische Fiskal erhob vor dem Hofgericht Kleve gegen die Stadt Kamen den Vorwurf, sie schmälere die landesherrliche Hoheit, denn das Heimfallrecht bzw. „ius bonorum vacantium“ sei ein „ius regaliorum“. Der Prozeß endete vor der 1. Instanz mit einem Vergleich zwischen dem Fiskal und Franz Torck und der Zurückweisung des städt. Anspruchs auf die Hinterlassenschaft.
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Streit um die Hinterlassenschaft der 1587 kinderlos verstorbenen Margaretha Torck, Witwe des Johann Fre(i)linckhaus, Bürgers zu Kamen, in Kamen. Die Stadt Kamen hielt die Ansprüche des Franz von Lünen (Lunen) gen. Torck - die Erblasserin soll die Brudertochter seines Urgroßvaters (gest. 1505) sein - für zweifelhaft und verklagte ihn vor dem Gericht der Stadt Unna. Sie macht geltend, daß sie die Erbschaft einziehen und durch die städt. Rentkammer verkaufen dürfe, da sich binnen Jahr und Tag kein berechtigter Erbe gefunden hätte. Sie nennt mehrere Präzedenzfälle zwischen 1528 und 1601, in denen das Gewohnheitsrecht des Erbheimfalls zur Anwendung gelangt sei. Der klevische Fiskal erhob vor dem Hofgericht Kleve gegen die Stadt Kamen den Vorwurf, sie schmälere die landesherrliche Hoheit, denn das Heimfallrecht bzw. „ius bonorum vacantium“ sei ein „ius regaliorum“. Der Prozeß endete vor der 1. Instanz mit einem Vergleich zwischen dem Fiskal und Franz Torck und der Zurückweisung des städt. Anspruchs auf die Hinterlassenschaft.
AA 0627, 839 - C 59/88
AA 0627 Reichskammergericht, Teil II: C-D
Reichskammergericht, Teil II: C-D >> 1. Buchstabe C
1601 - 1611
Enthaeltvermerke: Kläger: Bürgermeister und Rat der Stadt Kamen, (Bekl.: Franz Torck, Vater des Franz von Lünen und Stadt Kamen als Intervenientin) Beklagter: Alexander von Defft, fürstl. klevischer Fiskal, zu Kleve und Franz von Lünen gen. Torck (Turck), Bürger zu Unna, (Kl.: klev. Generalanwalt Johann Tack) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Jakob Kölblin 1601 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Laurentius Vomelius 1601 - Dr. Andreas Pfeffer 1602 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Hofgericht zu Kleve (Hofrichter und Räte) 1591 - 1601 - 2. RKG 1601 - 1611 Beweismittel: Belehnung des Rutger Turck, Sohnes des verst. Engelbert Turck, mit „Gradingen Hoven“ samt Liegenschaften und dem Hof zu Stockum, gelegen zu Horstmar (Stadt Lünen) im Kirchspiel Derne (Stadt Lünen), durch den Rentmeister zu Essen und Hörde 1505 (182 - 184). Verschiedene Schreiben von Bürgermeister und Rat der Stadt Lünen betr. Familie Torck von 1587 (241 - 247). Urkunde der Elsa Torck, Tochter des Bernd Torck, Bürgers zu Lünen, und der Gertrud (Gertruit), von 1554 (247 - 249). Vergleich vom 12. Dez. 1596 (301). Urteil der Vorinstanz vom 5. April 1601 (318). Beschreibung: 7,5 cm, 325 Bl., gebunden, zwecks Neuordnung gelöst; Q 1 - 4, 12 Beilagen prod. 18. Sept. und 20. Okt. 1601, 11. Juni und 26. Okt. 1602, 25. Feb. 1603, 8. Juni 1605, 21. Jan. 1609, 27. Feb. 1613.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:39 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil II: C-D (Bestand)
- 1. Buchstabe C (Gliederung)