Wiesensteig, Herrschaft (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 147 L
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Neuwürttembergische Bestände vor 1803 bzw. vor 1806/10 >> Weltliche Herrschaften >> Sonstige weltliche Herrschaften
1377-1826
Überlieferungsgeschichte
Der Bestand enthält Archivalien des Obervogtamts und seiner Nachfolgebehörden aus bayerischer Zeit, der Amtsextraditions- und Organisationskommission, des Forstamtes sowie des Rentamts, ferner Rechnungen aus bayerischer Zeit. Er wurde größtenteils im Herbst 1923 vom Finanzamt Geislingen (Steige) abgeliefert.
Archivalien gleicher Provenienz enthalten die Bestände B 147 S, B 535 und H 27 des Staatsarchivs Ludwigsburg sowie H 144 des Hauptstaatsarchivs Stuttgart.
I: Bereits im Jahr 1356 hatten zwei Grafen Ulrich von Helfenstein ihren bis dahin gemeinsam verwalteten Besitz geteilt. Aus der einen Hälfte des Gebiets entstand - nach beträchtlichem Territorialverlust an die Reichsstadt Ulm im Jahr 1396 - die helfensteinische Herrschaft Wiesensteig. Ihr Gebiet umfasste die Orte Wiesensteig, Deggingen, Ditzenbach, Drackenstein, Gosbach, Hohenstadt, Mühlhausen, Reichenbach und Westerheim. Mit dem Tod Graf Rudolfs im Jahr 1627 starb der männliche Stamm dieser Wiesensteiger Linie aus. Rudolfs drei Töchter verwalteten zunächst gemeinsam bis 1642 die Herrschaft, um sie dann in drei Teile zu trennen. Die beiden ältesten Töchter traten dabei ihren Anteil käuflich an Kurbayern ab, während die jüngste Tochter ihrem Gatten Graf Wratislaus von Fürstenberg ihr Drittel als Mitgift zubrachte. Kurbayern und Fürstenberg beließen die Herrschaft Wiesensteig als eine Verwaltungseinheit und bildeten ein Kondominium, das Obervogtamt bzw. Oberamt Wiesensteig, welches ein kurbayerischer und ein fürstenbergischer Obervogt gemeinsam als oberste Beamte leiteten. Im spanischen Erbfolgekrieg besetzte zeitweilig (1704-1714) Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg Wiesensteig, beließ aber Fürstenberg in seinem Mitverwaltungsrecht. Der Friede von Baden (1714) beendete sehr bald dieses württembergische Intermezzo. Akten aus jener Zeit fehlen in diesem Verzeichnis. Im Jahr 1752 verkaufte Fürstenberg seinen Anteil an dem Oberamt Wiesensteig an Kurbayern, so dass die Herrschaft wiederum in einer Hand, diesmal als bayerisches Oberamt vereint war, unter Leitung eines Obervogts. Bereits 1762 änderte diese bayerische Behörde nachweislich ihren Namen in Administration Wiesensteig bzw. Administrationsamt bzw. -gericht. Ein Administrator (Administrationskommissär), welcher meist ein bayerischer Regierungsrat war, leitete dieses Amt, das seit dem Jahr 1801 als Landrichteramt und seit 1803 als Landgericht unter einem Landrichter in den Akten erscheint. Im selben Jahr bekam die Behörde noch die Aufgabe der Zivilbesitznahme des Stifts als provisorische Kollegiatsstiftskommission übertragen. Zur gleichen Zeit leitete eine bayerische Kommission, die Amtsextraditions- und Organisationskommission, in Wiesensteig die Neuorganisation der Verwaltung der Herrschaft Wiesensteig, welche nun das 22. Landgericht in der schwäbischen Provinz zusammen mit dem ehemals ulmischen Amt Nellingen bildete (vgl. Bekanntmachung vom 30.06.1804 im Reg.blatt für die bayerische Provinz Schwaben S. 496 über die Organisation der Landgerichte Geislingen und Wiesensteig). Bereits durch den Vertrag vom 3. Juni 1806 zwischen Bayern und Württemberg und die Rheinbundakte vom 12. Juli 1806 jedoch fiel Wiesensteig an das neugeschaffene Königreich Württemberg.
II: Infolge der Neuorganisation der bayerischen Verwaltung in den ersten Jahren des 19. Jahrhunderts verlor das Landgericht seine Funktion als Verwaltungsstelle der Kameralrenten. Diese Aufgabe übernahm das eigens hierfür gebildete Rentamt Wiesensteig.
III: Die Verwaltung des ausgedehnten Waldbesitzes der Herrschaft Wiesensteig blieb von der helfensteinischen bis in die württembergische Zeit hinein dem Forstamt Wiesensteig vorbehalten, dem ein Jagd- und Forstverwalter vorstand.
IV: Der größte Teil des vorliegenden Aktenbestandes kam im Herbst 1923 vom Finanzamt Geislingen (Steige) ein. Ein vorläufiges Teilverzeichnis davon legte Direktor K.O. Müller an. Den Gesamtbestand verzeichnete Dr. Helmut Schmolz im Frühjahr 1954. Ludwigsburg, 7. April 1954
Der Bestand enthält Archivalien des Obervogtamts und seiner Nachfolgebehörden aus bayerischer Zeit, der Amtsextraditions- und Organisationskommission, des Forstamtes sowie des Rentamts, ferner Rechnungen aus bayerischer Zeit. Er wurde größtenteils im Herbst 1923 vom Finanzamt Geislingen (Steige) abgeliefert.
Archivalien gleicher Provenienz enthalten die Bestände B 147 S, B 535 und H 27 des Staatsarchivs Ludwigsburg sowie H 144 des Hauptstaatsarchivs Stuttgart.
I: Bereits im Jahr 1356 hatten zwei Grafen Ulrich von Helfenstein ihren bis dahin gemeinsam verwalteten Besitz geteilt. Aus der einen Hälfte des Gebiets entstand - nach beträchtlichem Territorialverlust an die Reichsstadt Ulm im Jahr 1396 - die helfensteinische Herrschaft Wiesensteig. Ihr Gebiet umfasste die Orte Wiesensteig, Deggingen, Ditzenbach, Drackenstein, Gosbach, Hohenstadt, Mühlhausen, Reichenbach und Westerheim. Mit dem Tod Graf Rudolfs im Jahr 1627 starb der männliche Stamm dieser Wiesensteiger Linie aus. Rudolfs drei Töchter verwalteten zunächst gemeinsam bis 1642 die Herrschaft, um sie dann in drei Teile zu trennen. Die beiden ältesten Töchter traten dabei ihren Anteil käuflich an Kurbayern ab, während die jüngste Tochter ihrem Gatten Graf Wratislaus von Fürstenberg ihr Drittel als Mitgift zubrachte. Kurbayern und Fürstenberg beließen die Herrschaft Wiesensteig als eine Verwaltungseinheit und bildeten ein Kondominium, das Obervogtamt bzw. Oberamt Wiesensteig, welches ein kurbayerischer und ein fürstenbergischer Obervogt gemeinsam als oberste Beamte leiteten. Im spanischen Erbfolgekrieg besetzte zeitweilig (1704-1714) Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg Wiesensteig, beließ aber Fürstenberg in seinem Mitverwaltungsrecht. Der Friede von Baden (1714) beendete sehr bald dieses württembergische Intermezzo. Akten aus jener Zeit fehlen in diesem Verzeichnis. Im Jahr 1752 verkaufte Fürstenberg seinen Anteil an dem Oberamt Wiesensteig an Kurbayern, so dass die Herrschaft wiederum in einer Hand, diesmal als bayerisches Oberamt vereint war, unter Leitung eines Obervogts. Bereits 1762 änderte diese bayerische Behörde nachweislich ihren Namen in Administration Wiesensteig bzw. Administrationsamt bzw. -gericht. Ein Administrator (Administrationskommissär), welcher meist ein bayerischer Regierungsrat war, leitete dieses Amt, das seit dem Jahr 1801 als Landrichteramt und seit 1803 als Landgericht unter einem Landrichter in den Akten erscheint. Im selben Jahr bekam die Behörde noch die Aufgabe der Zivilbesitznahme des Stifts als provisorische Kollegiatsstiftskommission übertragen. Zur gleichen Zeit leitete eine bayerische Kommission, die Amtsextraditions- und Organisationskommission, in Wiesensteig die Neuorganisation der Verwaltung der Herrschaft Wiesensteig, welche nun das 22. Landgericht in der schwäbischen Provinz zusammen mit dem ehemals ulmischen Amt Nellingen bildete (vgl. Bekanntmachung vom 30.06.1804 im Reg.blatt für die bayerische Provinz Schwaben S. 496 über die Organisation der Landgerichte Geislingen und Wiesensteig). Bereits durch den Vertrag vom 3. Juni 1806 zwischen Bayern und Württemberg und die Rheinbundakte vom 12. Juli 1806 jedoch fiel Wiesensteig an das neugeschaffene Königreich Württemberg.
II: Infolge der Neuorganisation der bayerischen Verwaltung in den ersten Jahren des 19. Jahrhunderts verlor das Landgericht seine Funktion als Verwaltungsstelle der Kameralrenten. Diese Aufgabe übernahm das eigens hierfür gebildete Rentamt Wiesensteig.
III: Die Verwaltung des ausgedehnten Waldbesitzes der Herrschaft Wiesensteig blieb von der helfensteinischen bis in die württembergische Zeit hinein dem Forstamt Wiesensteig vorbehalten, dem ein Jagd- und Forstverwalter vorstand.
IV: Der größte Teil des vorliegenden Aktenbestandes kam im Herbst 1923 vom Finanzamt Geislingen (Steige) ein. Ein vorläufiges Teilverzeichnis davon legte Direktor K.O. Müller an. Den Gesamtbestand verzeichnete Dr. Helmut Schmolz im Frühjahr 1954. Ludwigsburg, 7. April 1954
122 Büschel, 34 Bände (2,0 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ