König Erich VIII. von Dänemark gestattet allen Kaufleuten freie Fahrt durch seine Besitzungen zu Wasser und zu Lande, besonders aber durch Estland und Wirland bis zur Narwa und von da nach Nowgorod, und befreit dieselben vom Strandrecht. Bischof Bertram von Lübeck vidimiert und transsumiert vorstehende Urkunde 18.09.1354

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