Johann Gottlieb Schröter, Besitzer der sogenannten Funkenmühle bei Linz, gegen dessen Gerichtsherrschaft, den Kammerjunker und Jagdjunker Wilhelm Carl Heinrich von Polenz, sowie den mitbeklagten Pachtinhaber des Ritterguts Linz, Johann Gottlieb Sommer, wegen des zu entrichtenden Zinsgetreides und sonst anhängiger Differenzen (Kanzleiakten)

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Sächsisches Staatsarchiv
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