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Das Kloster Haina (Heyna) und Helwig, Henne, Engelbracht, Werner und Heinrich von Rückershausen (Ruckirshusen) vergleichen sich über ihre Streitig...
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Ausf., dt., Papier, wegen Moders aufgeklebt. - Beide PapierSg. aufgedrückt, 1. spitzov. Sg. des Abts, undeutlich; 2. RundSg. Helwigs (kopfstehend), 2,7 cm, rechtsgelehnter Schild mit 2 abgewandten Barten, darüber rechtsschauender Helm mit Helmzier (2 Barten) und Decke, U. unkenntlich.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum a. d. 1430, ipso die sancti Marcelli pape et martiris.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Das Kloster Haina (Heyna) und Helwig, Henne, Engelbracht, Werner und Heinrich von Rückershausen (Ruckirshusen) vergleichen sich über ihre Streitigkeiten im Gericht zu Röllshausen (Reylshusen) dahingehend, daß beide Seiten ihre Rechte ebd. behalten. Die von Rückershausen sollen die Schöffen und Männer des Gerichts anweisen, dem Kloster sein Recht zu gewähren. Sie sollen dem Kloster weiter von Äckern und Wiesen, die sie seit der Verhandlung vor dem [Erzbischof] von Trier (Tryre) und dem [Grafen] von Ziegenhain erworben haben, Zins geben wie die Landsiedel im Lande.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Stacius für das Kloster und Helwig von Rückershausen für sich und seine Vettern.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 935, Zweiter Band