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Verordnung: Wenn Reisende in Zukunft Beschwerden gegen Postbeamte vorzubringen haben, sollen diese durch die Bürgermeister in den Orten, wo Posthaltereien eingerichtet sind, entgegengenommen und für schnelle Abhilfe gesorgt werden (Ausfertigung drei Mal vorhanden; ein Instruktionsblatt für die Bürgermeistereien anbei)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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