Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
1.) Eine jährliche Gült von sechs Mark Geld, jede Mark zu 56 Schillingen hessischer Pfennige Kasseler Währung gerechnet, vom Rodzehnt und Rodgeld ...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
A I u, Holzsadel sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Holzsadel, Nr. 17
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe H >> Hoc-Hol >> Holzsadel, von
1378 Februar 01
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Eine jährliche Gült von sechs Mark Geld, jede Mark zu 56 Schillingen hessischer Pfennige Kasseler Währung gerechnet, vom Rodzehnt und Rodgeld zu Melsungen [Stadt, Schwalm-Eder-Kr.] und zu Körle [Gem., Schwalm-Eder-Kr.], die mit 60 Mark Geld ablösbar ist; 2.) 13 Mark und 19 Schillinge hessischer Pfennige, wofür die 1378 Belehnten anderthalb Mark unter dem Landgrafen kaufen sollen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Gottschalk Holzsadel
Belehnte/r: Gottschalk Holzsadel [eine Hälfte des Lehens] und seine Vettern Johann (Henne) und Lotze Holzsadel, Söhne des verstorbenen Johann (Henchin) Holzsadel [die andere Hälfte des Lehens]