Jung Cleinhans Schwyckher, der Messerschmied von Calw, der durch eine versiegelte Verschreibung vom 15. September 1525 - Freitag nach Kreuzerhebung - [vgl. Urfehde 819] außer Landes gewiesen worden war, weil er an der "pürischen" Empörung teilgenommen hatte, wird wieder aufgenommen, verpflichtet sich, Wehr und Harnisch abzugeben und schwört Urfehde