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Jung Cleinhans Schwyckher, der Messerschmied von Calw, der durch eine versiegelte Verschreibung vom 15. September 1525 - Freitag nach Kreuzerhebung - [vgl. Urfehde 819] außer Landes gewiesen worden war, weil er an der "pürischen" Empörung teilgenommen hatte, wird wieder aufgenommen, verpflichtet sich, Wehr und Harnisch abzugeben und schwört Urfehde

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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