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Konrad Bauer aus Cannstatt, wegen Mißhandlung seiner Ehefrau, Verschwendung ihres Heiratsguts und weiterer tätlicher Delikte gef. und schwerer Strafe vefallen, jedoch begnadigt und freigel., gelobt eidlich, mit seiner Frau in ehelicher Gemeinschaft zu leben, sie die Zwietracht mit ihm nicht büßen zu lassen und sie nicht mehr zu mißhandeln, sofern erforderlich, den ordentlichen Richter anzurufen und die Scheidung zu verlangen, auch gegebenenfalls gegen seinen Schwiegervater und den Dienstherrn seiner Frau zu Lienzingen nur auf dem Rechtsweg zu handeln, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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