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Hans Klin, Furtmüller zu Aidlingen, wegen gewalttätigen Rechtsbruchs zu Sindelfingen gef., jedoch auf sein und die Bitte seiner Freunde freigelassen, schwört U. Laut eines Urteilsspruch sollte das Kind Schibelins von Böblingen in die Furtmühle eingesetzt werden, bis Klins Schuld bezahlt und abgelöst sei. Trotzdem war Klein mit Gewalt in die Mühle eingedrungen, hatte als Müller fungiert, das Mahlkorn angenommen und die Schlösser mit Gewalt geöffnet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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