Die Kurfürsten Erzbischof Berthold von Mainz, Erzbischof Johann von Trier, Erzbischof Hermann von Köln, Philipp von der Pfalz, Friedrich von Sachsen und Joachim von Brandenburg erneuern unter Verweis auf den Vertrag vom 21. März 1446 ihre kurfürstliche Einung und beschliessen unter anderem, sich auf Reichstagen (keyserlichen oder küniglichen tagen) nicht zu trennen, sondern als ein wesen und sambnung beieinander zu bleiben.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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