Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht ein Gut in Weiler, das an Georg Keßler verliehen ist, für den Fall seines Todes der Tochter des + Hans Keßler in Weiler, Agatha Keßlerin, auf Lebenszeit. Die Beliehene muß das Lehen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie darf nichts entfremden, namentlich Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume nicht fällen. Jährlich reicht sie zu Martini als Zins und Hubgült 5 Scheffel beiderlei Früchte, Vesen und Hafer, 3 Streichen Kernen, an Geld 3 lb 3 ß 10 1/2 d Ravensburger Maßes und Währung, 2 Hühner, 40 Eier, 1 Fasnachthenne. Weiter muß sie jährlich auf dem Vesen- und Haferösch neben dem Zehnten die dritte Garbe als Zins aufsetzen. Das Lehen fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehene durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" macht. Es muß dann mit Dritteil, Heu und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
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Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht ein Gut in Weiler, das an Georg Keßler verliehen ist, für den Fall seines Todes der Tochter des + Hans Keßler in Weiler, Agatha Keßlerin, auf Lebenszeit. Die Beliehene muß das Lehen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie darf nichts entfremden, namentlich Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume nicht fällen. Jährlich reicht sie zu Martini als Zins und Hubgült 5 Scheffel beiderlei Früchte, Vesen und Hafer, 3 Streichen Kernen, an Geld 3 lb 3 ß 10 1/2 d Ravensburger Maßes und Währung, 2 Hühner, 40 Eier, 1 Fasnachthenne. Weiter muß sie jährlich auf dem Vesen- und Haferösch neben dem Zehnten die dritte Garbe als Zins aufsetzen. Das Lehen fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehene durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" macht. Es muß dann mit Dritteil, Heu und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 1965
B 522 II U 1881
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1632 August 23 (den drey und zwainzigisten monatstag Augusti)
17,8 x 41,2 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten
Empfänger: Agatha Keßlerin
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Empfänger: Agatha Keßlerin
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Dietrich, Franz; Abt zu Weingarten
Keßler, Agatha
Keßler, Georg
Keßler, Hans
Ravensburg RV; Maß
Ravensburg RV; Währung
Weiler : Berg RV
Weiler : Berg RV; Einwohner
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:29 MEZ
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