Kaiser Joseph II. (voller Titel) belehnt Anton (Damian Friedrich Anton) Schenk Freiherr von Stauffenberg aus der Wilflinger Linie auf seine Bitte und als Lehenträger seines Bruders Johann Franz Schenk von Stauffenberg mit dem Halsgericht und Blutbann in dem Dorf Rißtissen und seinen Zugehörungen, nachdem der bei der letzten Belehnung am 19. August 1766 ebenfalls belehnte Onkel Josef (Joseph Franz) Schenk Freiherr von Stauffenberg gestorben war. Die Belehnung erfolgt auf der Grundlage eines Teilungsrezesses zwischen den beiden Brüdern Johann Jakob Schenk und Wolfgang Friedrich Schenk von Stauffenberg, der bisherigen Lehenbriefe und einer von Kaiser Rudolf II. am 3. November 1609 der freien Reichsritterschaft in Schwaben erteilten Freiheit über die Belehnung aller Erben und künftigen Besitzer mit dem Blutbann. Die Obrigkeitsrechte des Kaisers, des Heiligen Reiches und die Rechte und Gerechtigkeiten anderer Rechteinhaber bleiben davon unbeeinträchtigt. Als Bevollmächtigter des Belehnten hat Ignaz Ferner von Fernau als Agent am kaiserlichen Hof das übliche Gelübde und den üblichen Eid geleistet, den der Belehnte auch seinen Amtleuten abnehmen soll, die die Blutgerichtsbarkeit ausüben werden. Der Belehnte wird verpflichtet, als unparteiischer Richter keinen Unterschied zwischen Armen und Reichen zu machen, sich nicht durch Geld, Gaben, Gunst, Furcht, Freundschaft, Feindschaft oder andere Dinge beeinflussen zu lassen, gerechtes Gericht und Recht zu beachten und wird daran erinnert, dass er sich am Jüngsten Gericht vor dem allmächtigen Gott zu verantworten hat und dem Kaiser und dem Heiligen Reich gehorsam und dienstbar sein soll.
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Kaiser Joseph II. (voller Titel) belehnt Anton (Damian Friedrich Anton) Schenk Freiherr von Stauffenberg aus der Wilflinger Linie auf seine Bitte und als Lehenträger seines Bruders Johann Franz Schenk von Stauffenberg mit dem Halsgericht und Blutbann in dem Dorf Rißtissen und seinen Zugehörungen, nachdem der bei der letzten Belehnung am 19. August 1766 ebenfalls belehnte Onkel Josef (Joseph Franz) Schenk Freiherr von Stauffenberg gestorben war. Die Belehnung erfolgt auf der Grundlage eines Teilungsrezesses zwischen den beiden Brüdern Johann Jakob Schenk und Wolfgang Friedrich Schenk von Stauffenberg, der bisherigen Lehenbriefe und einer von Kaiser Rudolf II. am 3. November 1609 der freien Reichsritterschaft in Schwaben erteilten Freiheit über die Belehnung aller Erben und künftigen Besitzer mit dem Blutbann. Die Obrigkeitsrechte des Kaisers, des Heiligen Reiches und die Rechte und Gerechtigkeiten anderer Rechteinhaber bleiben davon unbeeinträchtigt. Als Bevollmächtigter des Belehnten hat Ignaz Ferner von Fernau als Agent am kaiserlichen Hof das übliche Gelübde und den üblichen Eid geleistet, den der Belehnte auch seinen Amtleuten abnehmen soll, die die Blutgerichtsbarkeit ausüben werden. Der Belehnte wird verpflichtet, als unparteiischer Richter keinen Unterschied zwischen Armen und Reichen zu machen, sich nicht durch Geld, Gaben, Gunst, Furcht, Freundschaft, Feindschaft oder andere Dinge beeinflussen zu lassen, gerechtes Gericht und Recht zu beachten und wird daran erinnert, dass er sich am Jüngsten Gericht vor dem allmächtigen Gott zu verantworten hat und dem Kaiser und dem Heiligen Reich gehorsam und dienstbar sein soll.
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Nr. 753
II Rißtissen c 4
Act[a] N[ume]ro 8
Kasten Litt[era] C Schubl[ade] N[ume]ro 3
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden
Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden >> Rißtissen
1769 April 28
Gesamtarchiv Schenk von Stauffenberg
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Wien
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Siegel: Großes Majestätssiegel.
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Siegel: Großes Majestätssiegel.
Ferner von Fernau, Franz Ignaz (Wien A W)
Schenk von Stauffenberg, Damian Hugo Friedrich Anton; (Wilflinger Linie), Graf, Geheimrat, Oberstallmeister, 1735-1803
Schenk von Stauffenberg, Johann Jakob; (Wilflinger Linie), 1614-1674
Schenk von Stauffenberg, Philipp Johann Franz Joseph; (Wilflinger Linie), Domherr, Kämmerer, 1695-1768
Schenk von Stauffenberg, Wolfgang Friedrich; (Wilflinger Linie), 1612/13-1676
Rißtissen, Ehingen (Donau) UL; Herrschaft; Blutbann
Rißtissen, Ehingen (Donau) UL; Herrschaft; Hoch- und Halsgericht
Schwaben; Reichsritterschaft; Befreiung vom Blutbann
Wien [A]; Kaiserhof; Agenten
Blutbann
Halsgericht
Teilungsrezesse
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:47 MESZ
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