Libellus actionis des Arnold Römers gegen Butendorp zu unter Emmerich wegen rückständiger Zinsen für 1 1/2 Jahre mit 93 Thaler 45 stüber von Martini 1770 bis Medro May. Sie rühren aus dem Kauf der Pannen Kathen her, deren Kaufpreis von 1250 Reichstalern Butendorp voll entrichtet hat, währen er sich weigert, die angelaufenen Zinsen zu zahlen. Damals habe, so schreibt Römer, Butendorp "dieses praedium in Eigentümlichen Besitz genommen, Defructuirt, seinen Nutzen damit geschafft, und denßelben hernach parcelsweyse ebenjetzt mit einem guten Nutzen verkauft". Richter Weiße des Landgerichts Friemersheim verfügt von Moers aus, Butendorp solle den Kläger befriedigen oder am nächstkünftigen Gerichtstage am 22.01. hujus durch einen Advokaten die Gründe für seine Zahlungsverweigerung vorbringen. Die Resolutio des Gerichts im Original von Weiße und Jüchen unterzeichnet. (s. hierzu auch II/29)
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Libellus actionis des Arnold Römers gegen Butendorp zu unter Emmerich wegen rückständiger Zinsen für 1 1/2 Jahre mit 93 Thaler 45 stüber von Martini 1770 bis Medro May. Sie rühren aus dem Kauf der Pannen Kathen her, deren Kaufpreis von 1250 Reichstalern Butendorp voll entrichtet hat, währen er sich weigert, die angelaufenen Zinsen zu zahlen. Damals habe, so schreibt Römer, Butendorp "dieses praedium in Eigentümlichen Besitz genommen, Defructuirt, seinen Nutzen damit geschafft, und denßelben hernach parcelsweyse ebenjetzt mit einem guten Nutzen verkauft". Richter Weiße des Landgerichts Friemersheim verfügt von Moers aus, Butendorp solle den Kläger befriedigen oder am nächstkünftigen Gerichtstage am 22.01. hujus durch einen Advokaten die Gründe für seine Zahlungsverweigerung vorbringen. Die Resolutio des Gerichts im Original von Weiße und Jüchen unterzeichnet. (s. hierzu auch II/29)
85-17, II/31
85-17 Schenkung Schürmann (Rheinhausen)
Schenkung Schürmann (Rheinhausen)
14. Juli 1771, Moers
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:11 MEZ