Libellus actionis des Arnold Römers gegen Butendorp zu unter Emmerich wegen rückständiger Zinsen für 1 1/2 Jahre mit 93 Thaler 45 stüber von Martini 1770 bis Medro May. Sie rühren aus dem Kauf der Pannen Kathen her, deren Kaufpreis von 1250 Reichstalern Butendorp voll entrichtet hat, währen er sich weigert, die angelaufenen Zinsen zu zahlen. Damals habe, so schreibt Römer, Butendorp "dieses praedium in Eigentümlichen Besitz genommen, Defructuirt, seinen Nutzen damit geschafft, und denßelben hernach parcelsweyse ebenjetzt mit einem guten Nutzen verkauft". Richter Weiße des Landgerichts Friemersheim verfügt von Moers aus, Butendorp solle den Kläger befriedigen oder am nächstkünftigen Gerichtstage am 22.01. hujus durch einen Advokaten die Gründe für seine Zahlungsverweigerung vorbringen. Die Resolutio des Gerichts im Original von Weiße und Jüchen unterzeichnet. (s. hierzu auch II/29)

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Stadtarchiv Duisburg
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