Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass sein Oheim Markgraf Karl I. von Baden, Graf zu Sponheim, ihm seinen Teil der vorderen Grafschaft Sponheim zugestellt hat, wobei ein Hof an der Lereporten neben dem Hof der Rheingrafen zu Kreuznach inbegriffen ist. Nach Ausweis der Urkunden war der Hof an den Kreuznacher Bürger Hamann Metzler (Hamman Meczlern) gekommen, der ihn vor dem Gericht zu Kreuznach von Markgraf Karl I. wegen Schulden von 160 Gulden erklagt hatte. Der Pfalzgraf ist mit Metzler dahin übereingekommen, dass dieser ihm den Hof für 160 Gulden überantwortet. Kurfürst Friedrich überstellt den Hof mit allem Zubehör nunmehr treuer Dienste wegen an Reinfried von Rüdesheim, seinen Amtmann zu Kreuznach, und dessen Erben, die ihn wie Eigengut gebrauchen mögen. Darunter Vermerk und Nota, dass Reinfried von Rüdesheim dem Hamann Metzler die 160 Gulden für den Pfalzgrafen ausrichten soll, damit der Hof für Reinfried eingelöst werden kann (damit der hoff sin halb erledigt sij).
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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass sein Oheim Markgraf Karl I. von Baden, Graf zu Sponheim, ihm seinen Teil der vorderen Grafschaft Sponheim zugestellt hat, wobei ein Hof an der Lereporten neben dem Hof der Rheingrafen zu Kreuznach inbegriffen ist. Nach Ausweis der Urkunden war der Hof an den Kreuznacher Bürger Hamann Metzler (Hamman Meczlern) gekommen, der ihn vor dem Gericht zu Kreuznach von Markgraf Karl I. wegen Schulden von 160 Gulden erklagt hatte. Der Pfalzgraf ist mit Metzler dahin übereingekommen, dass dieser ihm den Hof für 160 Gulden überantwortet. Kurfürst Friedrich überstellt den Hof mit allem Zubehör nunmehr treuer Dienste wegen an Reinfried von Rüdesheim, seinen Amtmann zu Kreuznach, und dessen Erben, die ihn wie Eigengut gebrauchen mögen. Darunter Vermerk und Nota, dass Reinfried von Rüdesheim dem Hamann Metzler die 160 Gulden für den Pfalzgrafen ausrichten soll, damit der Hof für Reinfried eingelöst werden kann (damit der hoff sin halb erledigt sij).
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 813, 268
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Friedrich I. >> Liber ad vitam I (Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz) >> Urkunden
1466 Mai 6 (off dinstag nach dem sontag cantate)
fol. 188v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz
Kopfregest: "Als myn gnediger herre pfalczgrave Reinfridt von Rudesheim amptmann zu Crutzenach, ein huß zu Crutzenach geben hat das Hamman Meczlers doselbs gewest ist".
Metzler, Hamann; Bürger zu Kreuznach, erw. 1466
Rüdesheim, Reinfried von; Amtmann zu Kreuznach, -1485
Bad Kreuznach KH
Sponheim KH; vordere Grafschaft
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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04.04.2025, 08:17 MESZ
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