Verordnung: Wer die am 25. Januar 1769 bzw. 12. Juli 1770 wiederholt aufgegebene Trauerordnung nicht einhält, wird bestraft. Wer im Übertretungsfalle als Nachbar usw. das Vergehen sieht und nicht anzeigt, muss das Vergehen aus seiner Tasche bezahlen

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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