Anspruch auf das Recht zur Wiedereinlösung einer jährlichen Kornrente von 17 Maltern. Reinhard Bock und seine Frau Guttgin besaßen einen Hof samt Zubehör in Golzheim (Hzm. Jülich, Amt Nörvenich; Kr. Düren). 1472 verkauften sie dem Schultheißen von Birkesdorf (Hzm. Jülich, Amt Nörvenich; Kr. Düren), Adam von Pier (Pyren, Pyrne), und seiner Frau Catharina eine Jahresrente von 17 Maltern Korn, für die der Hof als Pfand eingesetzt war. Im Kaufbrief wurde dem Ehepaar Bock für 240 oberländische Gulden (jeder Gulden zu vier kölnischen Mark) ausdrücklich ein Wiedereinlösungsrecht nach sechs Jahren eingeräumt. Dem Kaufvertrag zuwider verkaufte das Ehepaar Pier die Rente jedoch bereits 1473 an „prior und convent zum paradys genantt bey der Statt Deuren gelegen Sant Wilhelms ordens“ weiter. Das Ehepaar Bock konnte die Rente nicht wiederablösen, da ihnen der Rentbrief abhanden gekommen war. Ihr Sohn Reinhard und ihre Tochter Anna sollen von dem Rentbrief nichts gewußt haben, bis Anna den Appellanten heiratete und dieser den Hof „in dotem“ erhielt. Hersel will den Lösbrief von einem Gotthart von Metternich bekommen haben. Als Hersel vom Prior die Wiedereinlösung forderte, ließ dieser sich vom Appellaten vertreten.