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Anweisung: Von höchster Stelle sind abändernde Bestimmungen zur Aufstellung der Bevölkerungstabellen gegeben, die unbedingt zu beachten sind (Ausfertigung zwei Mal vorhanden sowie ein Formularvordruck)
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
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Gießen, 1825 April 7
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