Forderung Bunts von 100 Goldgulden für den Schaden, der ihm durch die von Schmidt veranlaßte Versteigerung seiner gereiden Güter entstanden ist. Bunt hatte bei Balman 2000 “Ysers” oder “Yser” (eiserne Pfannen und ähnliches Kochgeschirr) für 60 Gulden gekauft, und Schmidt hatte für die Bezahlung gebürgt, wogegen ihm Bunt seine gereiden Güter zu Pfand gesetzt hatte. Als nun Bunt - er hatte die 60 Gulden laut eigener Angabe bezahlt - von Schmidts Schwager eine Schuld von 100 Gulden forderte, behauptete Schmidt auf des Schwagers Veranlassung, Bunt habe die 60 Gulden noch nicht bezahlt bzw. sei noch 28 Aachener Gulden schuldig, und erlangte den Verkauf der verpfändeten Güter zum halben Wert.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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