In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
Hinweis: Es wird nochmals in Erinnerung gebracht, dass gemäß den Ausführungsbestimmungen vom 24. Dezember 1875 von allen Beamten eine Beschränkung der Portoausgaben einzuhalten ist (Überweisungsschreiben vom 26. März 1889 anbei)
Hinweis: Es wird nochmals in Erinnerung gebracht, dass gemäß den Ausführungsbestimmungen vom 24. Dezember 1875 von allen Beamten eine Beschränkung der Portoausgaben einzuhalten ist (Überweisungsschreiben vom 26. März 1889 anbei)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> X Verkehr und Energieversorgung >> X.1 Postwesen
Darmstadt, 1889 März 4
Sachakte
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.