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Hinweis: Es wird nochmals in Erinnerung gebracht, dass gemäß den Ausführungsbestimmungen vom 24. Dezember 1875 von allen Beamten eine Beschränkung der Portoausgaben einzuhalten ist (Überweisungsschreiben vom 26. März 1889 anbei)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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