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Unterhaltung des zum auflässig gewordenen Halsbrücker vereinigt Feld gehörigen Roten Grabens sowie die Verleihung dessen Wassers an andere Berggebäude, Bd.3
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Unterhaltung des zum auflässig gewordenen Halsbrücker vereinigt Feld gehörigen Roten Grabens sowie die Verleihung dessen Wassers an andere Berggebäude, Bd.3
Enthält u.a.: Abwerfung des Abzugsgrabens der Neumühle und Überlassung an die Generalschmelzadministration.- Wasserabgabe von der Bleiwarenfabrik in den Aufschlaggraben der Stockmannmühle in Neubau.- Wasserüberlassungsverträge mit Hausbesitzern sowie der Gemeinde Tuttendorf zum Aufschlag eines Wasserhebewerks.- Flächenaustausch zwischen der Halsbrücker Schmelzhütte und den Bäckermeister Karl Heinrich Klemm.- Fahrberichte.- Verwendung von Wasser des Roten Grabens durch die Halsbrücker Hütte.- Dienstanweisung für den Grabensteiger.- Verwahrung des unteren Röschenmundlochs am Johannesbruch.- Verfüllung zwischen Hüttenstraße und Johannesrösche.
Akten
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).