Die von Seiten Würzburgs ergangene Verordnung, daß kein wertheimischer und kein würzburgischer Hauderer, sobald die Chaussee zwischen Würzburg und Roßbrunn fertig sein werde, mehr den geraden und nächsten Weg über Helmstadt oder Neubrunn fahren dürfe, sondern würzburgischerseits gezwungen werden solle, den nächsten Weg auf die Chaussee zu nehmen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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